Winterreifen Pflicht Schweiz – was gilt wirklich?
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Winterreifen Pflicht Schweiz – was gilt wirklich?

30.7.2026
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Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht? AutoEH AG Root klärt über Sorgfaltspflicht, Haftung und die O-bis-O-Regel auf.

Winterreifen Pflicht Schweiz – was gilt wirklich?

Viele Autofahrer glauben, in der Schweiz gebe es eine gesetzliche Winterreifenpflicht wie in Deutschland oder Österreich. Das stimmt so nicht. AutoEH AG erklärt, was rechtlich tatsächlich gilt, welche Folgen ein Unfall ohne passende Bereifung haben kann und warum Winterreifen trotzdem dringend zu empfehlen sind.

Keine generelle Pflicht, aber eine Sorgfaltspflicht

In der Schweiz schreibt das Gesetz keine festen Winterreifen vor. Die Strassenverkehrsverordnung verlangt aber, dass ein Fahrzeug den herrschenden Strassen- und Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet sein muss. Wer bei Schnee oder Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, haftet unter Umständen für grobe Fahrlässigkeit – selbst wenn technisch keine Winterreifenpflicht bestand. Diese sogenannte Sorgfaltspflicht wird in der Praxis oft strenger ausgelegt als eine feste gesetzliche Vorschrift, weil im Schadenfall genau geprüft wird, ob die Bereifung den Bedingungen angemessen war.

Folgen bei fehlender Winterausrüstung

Unfall: Die Haftpflichtversicherung kann bei nachgewiesener Fahrlässigkeit einen Teil der Leistung kürzen
Verkehrsbehinderung: Wer mit ungeeigneten Reifen den Verkehr blockiert, riskiert eine Busse
Strafverfahren: Bei einem Unfall mit Personenschaden kann fehlende Winterausrüstung strafrechtlich relevant werden
Kaskoversicherung: auch hier kann eine Leistungskürzung drohen, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird

Die O-bis-O-Regel als Orientierung

TCS und bfu empfehlen die Faustregel «von Oktober bis Ostern» auf Winterreifen zu wechseln. In dieser Zeit ist mit Schnee, Reif und niedrigen Temperaturen zu rechnen, bei denen Sommerreifen deutlich an Grip verlieren. Ab etwa 7 Grad Celsius wird der Gummi von Sommerreifen härter und die Bremswege verlängern sich spürbar, auch auf trockener Strasse. Gerade in Luzern und im Umland, wo Hügel- und Passstrecken zum Alltag gehören, macht sich dieser Unterschied besonders deutlich bemerkbar. Wer täglich pendelt, sollte den Wechsel nicht erst beim ersten Schnee einplanen, sondern rechtzeitig im Herbst.

Profiltiefe beachten: Gesetzlich sind 1.6 mm vorgeschrieben, für Winterreifen empfehlen Experten mindestens 4 mm, damit Schnee und Matsch zuverlässig abgeleitet werden.

Schneeketten auf Bergstrecken

Auf einzelnen Passstrassen kann eine spezielle Schneekettenpflicht per Signalisation gelten, unabhängig von der allgemeinen Reifenausrüstung. Solche Strecken sind entsprechend beschildert und gelten zusätzlich zu den üblichen Winterreifen. Wer regelmässig in höhere Lagen fährt, sollte ein passendes Kettenset im Fahrzeug mitführen und die Handhabung vorab kennen.

Winterreifen richtig prüfen und lagern

Vor der Montage lohnt sich ein kurzer Check der Reifen aus dem Vorjahr: Profiltiefe, Alter und sichtbare Risse an der Seitenwand geben Aufschluss darüber, ob ein weiteres Jahr sicher möglich ist. Eine fachgerechte Lagerung zwischen den Saisons – trocken, kühl und stehend oder hängend – verlängert die Lebensdauer der Reifen zusätzlich.

Winterreifen bei AutoEH AG

Wir montieren, prüfen und lagern Ihre Winterreifen fachgerecht und sagen Ihnen ehrlich, ob das Profil noch ausreicht oder ein Ersatz sinnvoll ist. So sind Sie sicher unterwegs, ohne unnötig neue Reifen zu kaufen.

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