Verliert man bei einer freien Garage die Herstellergarantie? AutoEH AG Root erklärt die Rechtslage und worauf es bei Service und Dokumentation ankommt.
Markengarage oder freie Garage – bleibt die Garantie?
Viele Autofahrer glauben, ein Service ausserhalb der Markenvertretung koste sie automatisch die Herstellergarantie. Diese Sorge ist meist unbegründet. AutoEH AG erklärt, was rechtlich gilt und worauf Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter achten sollten.
Was das Wettbewerbsrecht dazu sagt
Die Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) über Kraftfahrzeuge stellt sicher, dass Hersteller unabhängige Garagen nicht einfach vom Servicegeschäft ausschliessen dürfen. Solange der Service gemäss den Herstellervorgaben durchgeführt wird und Ersatzteile in Originalqualität verwendet werden, bleibt die Garantie in der Regel bestehen – auch wenn der Service nicht bei der Markenvertretung erfolgt. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Werksgarantie als auch für die meisten Anschlussgarantien.
Worauf es dabei ankommt
Serviceintervalle einhalten: Die vorgeschriebenen Kilometerstände und Zeitabstände müssen eingehalten werden
Passende Ersatzteile: Originalteile oder gleichwertige Markenteile, keine Billigware ohne entsprechende Zulassung
Lückenlose Dokumentation: Rechnungen und Serviceheft sorgfältig aufbewahren, das ist im Garantiefall der Nachweis
Fachgerechte Ausführung: Arbeiten müssen nach Herstellerstandard erfolgen
Werksgarantie und Anschlussgarantie unterscheiden
Die Werksgarantie eines Herstellers gilt meist zwei bis drei Jahre ab Erstzulassung, unabhängig vom Kilometerstand oder mit einer Kilometerbegrenzung. Viele Käuferinnen und Käufer schliessen zusätzlich eine Anschlussgarantie ab, die über diesen Zeitraum hinausgeht. Beide Garantieformen verlangen in der Regel dieselben Voraussetzungen: Service nach Vorgabe und saubere Dokumentation, unabhängig davon, wo der Service durchgeführt wird.
Wann eine Markenvertretung trotzdem nötig ist
Bei einem konkreten Garantiefall, etwa einem Rückruf oder einem bekannten Serienfehler, kann es sein, dass genau diese eine Reparatur über die Markenvertretung abgewickelt werden muss. Der reguläre Wartungsservice ist davon aber nicht betroffen und kann problemlos in einer freien Garage erfolgen. Auch bei einem Streitfall lohnt es sich, die konkrete Garantiebedingung im Vertrag nachzulesen, da einzelne Anbieter zusätzliche Klauseln vereinbaren.
Warum viele trotzdem zu einer freien Garage wechseln
Freie Garagen wie AutoEH AG sind meist persönlicher, oft günstiger und arbeiten markenunabhängig – das heisst, wir kennen viele verschiedene Fahrzeugtypen und geben eine ehrliche Einschätzung, ohne an eine bestimmte Marke gebunden zu sein. Wichtig ist nur, dass die Dokumentation stimmt und die Servicevorgaben eingehalten werden. Viele Kundinnen und Kunden schätzen zudem den direkten Kontakt zu einer festen Ansprechperson statt wechselnder Beraterinnen und Berater am Schalter.
Ein häufiges Missverständnis
Der Mythos, wonach nur die Markenvertretung die Garantie sichert, hält sich hartnäckig – auch weil er in älteren Verkaufsgesprächen gerne so dargestellt wurde. Aus heutiger Sicht gilt: Entscheidend ist nicht der Name auf dem Werkstattschild, sondern ob nach Vorgabe und mit passenden Teilen gearbeitet wird. Genau das können auch freie Garagen leisten.
Service bei AutoEH AG
Wir führen den Service nach Herstellervorgabe durch und dokumentieren jede Arbeit sauber, damit Ihre Garantie erhalten bleibt. Bei Unsicherheiten zu Ihrem konkreten Fahrzeug beraten wir Sie gerne vorab.
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